DEINlein GEOphysik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 2026 · deingeo.de · info@deingeo.de · +49 157 76461830

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Deinlein Geophysik (Julian Deinlein, Inhaber) gegenüber Auftraggebern (AG), soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Vertragsgrundlage ist die VOB, Teil B, soweit anwendbar.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Angebot & Beauftragung

Angebote sind 3 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns einen Aufschlag von 5 % vor.

Angebote werden ohne Ortstermin und ohne verbindliche Berücksichtigung bauseitiger Vorbemerkungen oder Leistungsbeschreibungen erstellt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

Beauftragungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Die Auftragsannahme steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit zum gewünschten Ausführungszeitpunkt.

ℹ Sondierungen auf Kampfmittel erfassen Blindgänger ab 30 lbs (Geomagnetik) bzw. ab 100 lbs (Georadar). Kleinmunition erfordert gesonderte, aufwändigere Methoden und wird auf Anfrage separat angeboten.

§ 3 Ausführungsfristen & Vorlaufzeiten

Bei Leistungsabruf sind Anmeldungen mit einem Vorlauf von mindestens 2 Wochen einzuhalten.

Bei Nichteinhaltung von Anmeldefristen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, können Bußgelder und Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen, die nicht zu unseren Lasten gehen.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen & Zuschläge

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).

Zahlungsziel: 14 Tage netto ohne Abzug nach Rechnungsstellung.

ZuschlagsartAufschlag
Nachtschichtzuschlag+ 50 %
Sonn- und Feiertagszuschlag+ 100 %
Samstagszuschlag+ 35 %
Expressauswertung (Lieferung < 48 h)+ 50 % auf Auswertungspreis
Preisvorbehalt nach Angebotslaufzeit (> 3 Monate)+ 5 %
ℹ Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind gesetzlich an Mitarbeiter auszuzahlen und werden entsprechend weiterberechnet.
ℹ Bauwesenversicherung und allgemeine Baustellenkosten, die seitens des AG erhoben werden, sind nicht im Angebotspreis enthalten.

§ 5 Stornierung & Absage

SituationRegelung
Stornierung bis 72 h vor Einsatzbeginnkostenfrei
Stornierung ab 48 h bis 24 h vor Einsatzbeginn50 % des Tagessatzes
Stornierung unter 24 h / kurzfristige Absage100 % des bestellten Einsatzes
Bereits erbrachte Leistungenwerden stets vollständig berechnet
Aufwendungspauschale bei Stornierung nach Auftragserteilung100,00 €

§ 6 Georadar-Sondierungen — Voraussetzungen

Für eine sinnvolle Georadar-Sondierung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die zu sondierende Fläche muss uneingeschränkt begehbar und zugänglich sein.
  • Maximale Bewuchshöhe: 10 cm. Bei höherem Bewuchs ist die Fläche bauseits zu mähen oder zu roden. Baumwurzeln müssen gerodet und eine gerade Oberfläche hergestellt werden.
  • Sondierhindernisse und oberflächlich liegende metallische Objekte sind bauseits zu entfernen.
  • Für Georadar-Sondierungen wird Bodenkontakt benötigt. Flächen sind ggf. bauseits abzuwalzen.
  • Bei zu nasser Witterung kann eine Sondierung eingeschränkt oder nicht möglich sein.
  • Bei elektronisch gestützten Verfahren kann ein Einsatz bei Temperaturen unter –8 °C auf dem Baufeld nicht garantiert werden.
  • Zu sondierende Flächen bitte als PDF-Plan sowie als .shp- oder .dxf-Datei vorab zukommen lassen.
  • An stark befahrenen Straßen oder Autobahnen muss der AG für die verkehrsrechtliche Absicherung unserer Mitarbeiter sorgen.
  • Wiederherstellung des Baufeldes und Beseitigung von Schäden durch den Sondierbetrieb erfolgen bauseits.
ℹ Für unvermeidbare Flurschäden durch eingesetzte Geräte (Messfahrzeug, Quad etc.) wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Baubegleitende Kampfmittelräumung (Feuerwerker)

Bei baubegleitender Kampfmittelsondierung (Aushubkontrolle) besteht die grundsätzliche Gefahr, dass ein Kampfmittel — insbesondere Bombenblindgänger — unerkannt in die Baggerschaufel gelangt oder bewegt wird. Dies ist unbedingt zu vermeiden.

  • Baggerlöffel ausschließlich mit Schneide verwenden.
  • Zufahrten, Standflächen, Beleuchtung und Absperrungen für unseren Feuerwerker sind durch den AG herzustellen.
  • Verkehrsrechtliche Anordnung und Beschilderung: bauseits.
  • Sicherungsplan (SiPo/BETRA), Freischaltung Fahrdraht o. ä.: bauseits.
  • Sanitäre Anlagen: bauseits.
  • Ausweise und Sonderausweise zur Betretung von Räumstellen/Baustellen: Beschaffungszeit einkalkulieren, Kosten bauseits.

§ 8 Geophysikalische Auswertung

Lieferumfang bei Auswertungsleistungen: Ergebnisplan (PDF/SHP/DXF), Objektliste (PDF/CSV) und Einsatzbericht.

LieferoptionFrist
Standardlieferungbis 5 Werktage nach Dateneingang
Expresslieferungbis 48 Stunden (+ 50 % Aufschlag)

Messdaten sind in einem der folgenden Formate einzureichen: Sensys, Vallon, UXO, IDS, Sensors & Software. Ergebnisse werden standardmäßig im Koordinatensystem EPSG:25832 (UTM32N / ETRS89) geliefert. Andere Systeme auf Anfrage.

ℹ Expresslieferung setzt Verfügbarkeit voraus und wird vorab bestätigt.

§ 9 Stillstandzeiten

Stillstandzeiten, die nicht von Deinlein Geophysik zu vertreten sind (z. B. fehlende Zugänglichkeit, nicht freigegebene Flächen, fehlende Sicherungsmaßnahmen durch den AG), werden zum Nachweis abgerechnet.

§ 10 Datenschutz & Vertraulichkeit

Alle übermittelten Messdaten, Pläne und Auswertungsergebnisse werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des AG.

§ 11 Urheberrecht

Eine Vervielfältigung unserer Leistungsverzeichnisse, Berichte und Auswertungen — auch auszugsweise — ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Deinlein Geophysik nicht gestattet.

§ 12 Haftung

Für Schäden an nicht eindeutig bezeichneten oder nicht freigemessenen Leitungen und Fremdanlagen im Untergrund wird keine Haftung übernommen, sofern der AG seiner Informationspflicht nicht vollständig nachgekommen ist.

Im Übrigen haftet Deinlein Geophysik nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 13 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Deinlein Geophysik ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Deinlein Geophysik.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).

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